Die gelieferte Ware kann optisch von der Produktabbildung
auf dem Internet Portal jewels24.de abweichen ohne dass
ein Mangel der Ware gegeben ist.
Die Produktabbildungen sind unter Umständen zur besseren
Detailverdeutlichung stark vergrößert. Echte Edelsteine
unterliegen natürlichen Farbschwankungen, so dass die
Produktabbildung möglicherweise nicht der natürlichen
Farbabweichung der gelieferten Ware entspricht.
Die Farbwiedergabe des Schmucks bzw. der verwandten
Materialien wie Edelsteine, Metalle, Perlen usw. hängt
auch von der jeweiligen Bildschirm- und Grafikeinstellung
sowie der Qualität des Monitors des Bestellers ab.
Unwesentliche Abweichungen der gelieferten Ware von den
Produktabbildungen, die sich durch die manuelle Bearbeitung
ergeben, sind kein Mangel, sondern Ausdruck individueller Handwerksarbeit.
Die Beschaffenheit der Ware wird verbindlich durch unsere
Produktinformation in der Produktdetailansicht erklärt und definiert.
Bitte beachten Sie auch, dass Schmuck durch das tägliche
Tragen oft sehr stark beansprucht wird. Gebrauchsspuren und
Abtrag sind deshalb unvermeidlich.
Weißgold wird in den meisten Fällen rhodiniert, um den hellen
weißen Glanz zu erzeugen. Durch Abtrag kann eine leichte,
gelblich-graue Verfärbung entstehen.
In welchem Zeitraum müssen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden?
Gewährleistungsrechte des Bestellers als Unternehmer setzen
voraus, dass er die Ware nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit
prüft und etwaige Beanstandungen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware,
verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend macht;
andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Verbraucher bitten wir offensichtliche Mängel und Transportschäden
(z.B. beschädigte Verpackungen) unverzüglich, spätestens innerhalb
von 14 Tagen bei uns anzuzeigen.
Sie erreichen unser jewels24.de-Service-Center unter:KONTAKT
Unabhängig davon gilt nachfolgender Absatz:
Für Mängel an von uns gelieferten neu hergestellten Gegenständen
gewähren wir dem Besteller nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl,
so kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Nachbesserung ist erst fehlgeschlagen, wenn wir zweimal erfolglos
die Mängelbehebung versucht haben.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
für Unternehmer 1 Jahr ab Gefahrübergang (Empfang der Ware),
für Verbraucher 2 Jahre ab Gefahrübergang (Empfang der Ware).